So funktioniert unser Krankenfahrt-Service
Sie können uns einfach unter den Telefonnummern anrufen:
09181–461033 oder 0171-2772 433
Alternativ können Sie uns eine Verordnung einer Krankenbeförderung von Ihrer Arztpraxis per Fax oder E-Mail zusenden, sowie die erforderlichen Unterlagen für genehmigungspflichtige Krankenfahrten von Ihrer Krankenkasse genehmigen lassen. Nach Erhalt der Unterlagen werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen und die Abrechnung der Taxifahrten mit Ihrer Krankenkasse übernehmen.
Mail: info@jura-taxi-neumarkt.de
Das Wichtigste in Kürze:
- Ambulante Fahrten zu Arztpraxen oder Krankenhäusern können Kassenpatient:innen von der Kasse bezahlt bekommen nach vorheriger Genehmigung der KK.
- Dafür brauchen Sie ein Rezept, das Ärzte nur verordnen dürfen, wenn die Fahrt medizinisch notwendig ist.
- Patient:innen mit bestimmten Pflegegraden und Schwerbehinderungen können auch ohne vorherige Erlaubnis ihrer Krankenkasse ein Taxi bestellen.
- Kur-oder Rehafahrten führen wir bundesweit ( hin-und zurück ) durch.
- Dialysefahrten führen wir pünktlich mit größter Sorgfalt für unsere Nierenpatient:innen durch.